BGH - Wechselmodell
auf Antrag eines Elternteils
Das Gericht kann auf Antrag eines Elternteils anordnen, dass das gemeinsame Kind von beiden Elternteilen zu gleichen Teilen betreut wird (Wechselmdell). es sei denn zwischen den Eltern ist das Konfliktpotential zu hoch.
Beschluss vom 01.02.2017, XII ZB 601/15
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